Besteuerung und Sozialleistungen
Zwischen China und Deutschland existiert das sog. Doppelbesteuerungsabkommen: Die Steuern werden in dem Land gezahlt, in dem man sich 183 Tage oder mehr im Jahr aufhält. Die Lohnsteuern sind in China in einem progressiven System gestaffelt und werden monatlich abgeführt. Nach Höhe des Monatseinkommens liegen die Abzüge zwischen 5 und 45%:
| Einkommen (in RMB) | Abzüge |
| unter 500 | 5% |
| 501-2.000 RMB | 10% |
| 2.001-5.000 RMB | 15% |
| 5.001-20.000 RMB | 20% |
| 20.001-40.000 RMB | 25% |
| 40.001-60.000 RMB | 30% |
| 60.001-80.000 RMB | 35% |
| 80.001-100.000 RMB | 40% |
| über 100.001 RMB | 45% |
Quelle: Beijing Local Taxation Bureau
Außerdem herrscht zwischen Deutschland und China das Sozialversicherungsabkommen. Demnach werden die Renten- und Arbeitslosenversicherung gegenseitig anerkannt. Dies gilt jedoch nicht für die Kranken-, Pflege- und die Unfallversicherung. Hierfür müssen Sie selbst private Vorsorge treffen. Daher ist eine Auslandszusatzversicherung mit Rücktransport ein Muss.