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Besteuerung und Sozialleistungen

Zwischen China und Deutschland existiert das sog. Doppelbesteuerungsabkommen: Die Steuern werden in dem Land gezahlt, in dem man sich 183 Tage oder mehr im Jahr aufhält. Die Lohnsteuern sind in China in einem progressiven System gestaffelt und werden monatlich abgeführt. Nach Höhe des Monatseinkommens liegen die Abzüge zwischen 5 und 45%: 

Einkommen (in RMB)

Abzüge

unter 500

5%

501-2.000 RMB

10%

2.001-5.000 RMB

15%

5.001-20.000 RMB

20%

20.001-40.000 RMB

25%

40.001-60.000 RMB

30%

60.001-80.000 RMB

35%

80.001-100.000 RMB

40%

über 100.001 RMB

45%

Quelle: Beijing Local Taxation Bureau

Außerdem herrscht zwischen Deutschland und China das Sozialversicherungsabkommen. Demnach werden die Renten- und Arbeitslosenversicherung gegenseitig anerkannt. Dies gilt jedoch nicht für die Kranken-, Pflege- und die Unfallversicherung. Hierfür müssen Sie selbst private Vorsorge treffen. Daher ist eine Auslandszusatzversicherung mit Rücktransport ein Muss.