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Organisatorisches: Visum, Arbeitserlaubnis, Unterkunft

Wer in China länger arbeiten will, braucht das sog. Z-Visum. Zur Beantragung benötigen Sie

  1. eine offizielle Einladung des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit China

  2. ein Gesundheitszeugnis und

  3. eine Arbeitserlaubnis (Alien Employment License)

Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass die Arbeitserlaubnis vor dem Arbeitsbeginn erteilt werden muss. Die Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber direkt bei den chinesischen Behörden beantragt. Es soll Ihnen bewusst sein, dass der Antrag auf Arbeitserlaubnis nur dann Erfolg hat, wenn die Position nicht mit einem Chinesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann.

Wenn Sie ein Expat sind, wird Ihnen eine Wohnung von Ihrer Firma zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine Firma in China gründen oder selber dort niederlassen wollen oder wenn Sie auf eigener Faust in China einen Job suchen und finden, müssen Sie selbst eine Wohnung suchen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Immobilienmarkler, die Ihnen dabei helfen. Da die Auswahl doch zu groß ist und Sie sich am Anfang sehr wahrscheinlich nicht durchblicken können, fragen Sie am besten bei Ihren erfahrenen chinesischen oder deutschen Freunden oder Kollegen nach, ob sie Empfehlungen für Sie haben.